Lernfahrausweis Kat. B und BE ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises (18 Jahre) nicht angehoben wird, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin (keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig).
Übergangsregelung
Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis im 2021 erwerben, können direkt an die praktische Prüfung und müssen keine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst im 2022 oder später erwerben, müssen die 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Grundgebühr geschenkt
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