Bis Ende 2026
Nothelferkurs absolvieren
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen absolviert wurde. Inhaber eines Führerausweises einer der erwähnten Kategorien sowie Ärzte, Zahnärzte. Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Der Nothelferkurs darf nicht mehr als 6 Jahre alt sein.
Sehtest machen
Vor der Beantragung eines Lernfahrausweises muss der Antragsteller sein Sehvermögen bei einem Augenarzt, einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft zusammenfassend prüfen lassen. Das Ergebnis wird direkt in das Antragsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss nur für die erste beantragte Kategorie durchgeführt werden. Für weitere Kategorien ist kein Sehtest erforderlich.
Lernfahrausweis beantragen
Das ist frühestens 2 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Das Formular findest du hier. Ausserdem auch auf der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde.
Gesuchsformular einreichen
Das 1. Gesuchsformular für einen Lernfahrausweis ist persönlich auf dem Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle, zusammen mit einem Passfoto (35 x 45 mm), dem Nothelferausweis und dem Pass oder der ID einzureichen. Nur bei Einreichung 1. Gesuch, Identifikation erforderlich !
Theorieprüfung absolvieren
Das ist frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich. Auf Wunsch bieten wir auch Theorieunterricht an. Um die theoretischen Fragen zu lernen empfehlen wir einen den App iTheorie. Anmeldung zur Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt und unter www.viacar.ch. Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen). Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des obligatorischen Verkehrskunde-Unterrichtes und für Motorradfahrer/innen zusätzlich, – zum Besuch der praktischen Grundschulung. Die Basistheorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.
Fahrstunden nehmen
Wurde der Lernfahrausweis erteilt wurde, kann mit Fahrstunden begonnen werden. Diese können bei uns absolviert werden. Der Lernfahrausweis ist stets mitzuführen und vorzuweisen !
Ab 2027
Ab 1. Januar 2027 beginnt dein Weg zum Führerausweis mit dem Lernfahrgesuch und der Identitätsprüfung. Anschliessend erhältst du deine FABER-PIN und absolvierst den Nothelferkurs, den Sehtest sowie den Verkehrskundeunterricht (VKU). Danach folgt die Basistheorieprüfung.
Lernfahrgesuch einreichen
Reiche zuerst dein Lernfahrgesuch beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons ein. Das aktuelle Formular und die Informationen zur Einreichung findest du beim Strassenverkehrsamt Zürich.
Beim ersten Lernfahrgesuch ist die persönliche Identitätsprüfung obligatorisch. Diese kannst du beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde durchführen lassen.
Dafür benötigst du das ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular, ein aktuelles Passfoto sowie einen gültigen Identitätsnachweis.
FABER-PIN erhalten
Nach der Bearbeitung deines Gesuchs erhältst du deine persönliche FABER-PIN. FABER steht für Fahrberechtigungsregister.
Diese Identifikationsnummer ermöglicht die eindeutige Zuordnung deiner Nachweise für Nothelferkurs, Sehtest und VKU. Halte sie bei den Anmeldungen bereit und bewahre das Schreiben gut auf.
Nothelferkurs absolvieren
Im Nothelferkurs lernst du, bei einem Unfall richtig zu handeln und lebensrettende Sofortmassnahmen zu leisten. Für den erstmaligen Erwerb eines Führerausweises der Kategorien A, A1, B oder B1 ist der Kurs obligatorisch, sofern keine anerkannte Befreiung vorliegt.
Der Kursnachweis ist ab Kursdatum sechs Jahre gültig. Ab 2027 erfasst der Kursanbieter deine Teilnahmebestätigung digital und übermittelt sie elektronisch an das Strassenverkehrsamt.
Den Nothelferkurs kannst du direkt bei uns absolvieren. Die aktuellen Kursdaten und die Anmeldung findest du unter Nothelferkurs bei der Fahrschule Moove.
Bestimmte medizinische Berufsgruppen können vom Kursbesuch befreit sein. Die erforderlichen Nachweise müssen zur Prüfung eingereicht werden.
Sehtest machen
Lass dein Sehvermögen bei einer berechtigten Fachperson prüfen, beispielsweise in einem registrierten Optikergeschäft oder einer Arztpraxis. Halte dafür deine FABER-PIN bereit.
Ab 2027 wird das Ergebnis digital erfasst und dem Strassenverkehrsamt elektronisch übermittelt. Der Sehtest ist ab Testdatum zwei Jahre gültig.
Verkehrskundeunterricht absolvieren
Ab 1. Januar 2027 musst du den obligatorischen Verkehrskundeunterricht vollständig absolvieren, bevor du dich zur Basistheorieprüfung anmelden kannst.
Der VKU darf frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters der gewünschten Kategorie besucht werden.
A1 – Kleinmotorräder bis 50 cm³, 4 kW und 45 km/h:
VKU frühestens ab 14½ Jahren.
A1 – Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW:
VKU frühestens ab 15½ Jahren.
B – Personenwagen:
VKU frühestens ab 16½ Jahren.
Im achtstündigen Kurs lernst du, Gefahren frühzeitig zu erkennen und sicher, verantwortungsbewusst und vorausschauend zu handeln. Auch der richtige Umgang mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen sowie deren Grenzen und Risiken gehören dazu.
Für die Anmeldung benötigst du deine FABER-PIN. Deine Kursbestätigung wird digital erfasst.
Theorieprüfung absolvieren
Sobald dein Gesuch geprüft ist und alle erforderlichen Nachweise vorliegen, kannst du die Basistheorieprüfung absolvieren. Dies ist frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
A1 – Kleinmotorräder bis 50 cm³, 4 kW und 45 km/h:
Theorieprüfung frühestens einen Monat vor dem 15. Geburtstag.
A1 – Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW:
Theorieprüfung frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag.
B – Personenwagen:
Theorieprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
Ab 2027 umfasst die Basistheorieprüfung 55 Fragen. Zu den bisherigen 50 Fragen kommen fünf zusätzliche Fragen zu den Inhalten des VKU hinzu. Dazu gehören auch Verkehrssinn sowie Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme.
Auf Wunsch unterstützen wir dich mit Theorieunterricht. Zum selbstständigen Lernen empfehlen wir iTheorie. Verwende eine aktuelle Version mit dem Prüfungsstoff für 2027.
Eine bestandene Basistheorieprüfung ist unbefristet gültig. Informationen zur Durchführung findest du beim Strassenverkehrsamt Zürich.
Lernfahrausweis erhalten
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis, sobald du das Mindestalter erreicht hast und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
A1 – Kleinmotorräder bis 50 cm³, 4 kW und 45 km/h:
Lernfahrausweis frühestens ab dem 15. Geburtstag.
A1 – Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW:
Lernfahrausweis frühestens ab dem 16. Geburtstag.
B – Personenwagen:
Lernfahrausweis frühestens ab dem 17. Geburtstag.
Fahrstunden nehmen
Mit dem gültigen Lernfahrausweis kannst du bei uns mit dem Fahrunterricht beginnen. Für Kategorie B sind zusätzlich private Lernfahrten mit einer berechtigten Begleitperson möglich.
Deinen Lernfahrausweis musst du bei jeder Lernfahrt mitführen und auf Verlangen vorweisen.
Motorradgrundkurs absolvieren
Für die Kategorien A und A1 musst du die zwölfstündige praktische Grundschulung innerhalb der ersten vier Monate nach Erhalt des Lernfahrausweises absolvieren.
Nach vollständig absolvierter Grundschulung verlängert sich die Gültigkeit des Lernfahrausweises um weitere zwölf Monate.
Die Kursdaten und die Anmeldung findest du unter Motorradgrundkurs bei der Fahrschule Moove.
Praktische Führerprüfung bestehen
Wenn du sicher und selbstständig fahren kannst, bereiten wir dich gezielt auf die praktische Führerprüfung vor.
Kategorie B: Wird dein Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag ausgestellt, musst du vor der praktischen Prüfung eine zwölfmonatige Lernphase absolvieren. Die Prüfung ist grundsätzlich frühestens ab dem 18. Geburtstag möglich.
Wird der Lernfahrausweis ab deinem 20. Geburtstag ausgestellt, entfällt die obligatorische zwölfmonatige Lernphase.
Kategorie A1: Hier gilt keine obligatorische zwölfmonatige Lernphase.
Probezeit und WAB-Kurs
Nach bestandener praktischer Führerprüfung der Kategorie B erhältst du als Neulenkerin oder Neulenker einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre.
Den obligatorischen eintägigen Weiterausbildungskurs (WAB) musst du innerhalb von zwölf Monaten nach bestandener praktischer Führerprüfung absolvieren.
Nach Ablauf der Probezeit erhältst du den unbefristeten Führerausweis, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Kategorie A1 gibt es keine Probezeit und keinen obligatorischen WAB-Kurs.
Bestehende Nachweise prüfen
Hast du den Nothelferkurs oder den Sehtest bereits vor dem 1. Januar 2027 absolviert, musst du diese wegen der Umstellung nicht wiederholen. Die Gültigkeitsfristen bleiben bestehen: sechs Jahre für den Nothelferkurs und zwei Jahre für den Sehtest.
Vorhandene Papiernachweise können bei Bedarf nachträglich digital erfasst werden. Für die Ausstellung des Lernfahrausweises sind ab 2027 die elektronisch erfassten Nachweise massgeblich.
Welche Ausbildungsschritte bereits digital erfasst sind und welche noch fehlen, kannst du auf der Plattform Nothilfekurse & Sehtests überprüfen.
Grundgebühr geschenkt
Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.