Mit der Nutzung unseres Angebots werden nachfolgende Geschäftsbedingungen akzeptiert.
1. Geltung der Preise, Versicherung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die auf www.fahrschule-moove.ch veröffentlichten Fahrpreise der Fahrschule Moove. Die angegebenen Preise beziehen sich auf Einzellektionen oder Abonnemente.
Der Stundenansatz wird immer auf Grundlage der Einzellektionspreise berechnet; eine Fahrstunde à 60 Minuten kostet daher CHF 130 (Einzellektion à 45 Minuten CHF 98 : 3 x 4 ≈ CHF 130).
Zu Beginn der Fahrausbildung ist eine einmalige Grundgebühr für Versicherung und Administration zu entrichten. Entstehen während einer Lernfahrt Schäden am Fahrzeug, sind diese durch die Versicherung der Fahrschule gedeckt. Auch alle administrativen Aufwendungen sind durch die Grundgebühr gedeckt.
Lernfahrten sind im Voraus oder direkt nach der Lektion in bar, mit Karte oder per TWINT zu bezahlen; bei Vorauszahlungen kann ein Rabatt gewährt werden. Abonnements müssen vollständig im Voraus bezahlt werden, sind nicht auf andere Personen übertragbar und das Abonnementguthaben ist vollständig aufzubrauchen. Wird ein Abonnement bis zum Ende der Fahrausbildung nicht vollständig genutzt und eine Rückerstattung gewünscht, werden die bereits absolvierten Lektionen zum dann gültigen Preis verrechnet.
Weist das Schülerkonto einen negativen Saldo auf, kann die Fahrschule weitere Lernfahrten verweigern. Vor der Führerprüfung müssen alle offenen Beträge, einschliesslich Prüfungsbegleitung, vollständig beglichen sein.
2. Standortbestimmung (Probeprüfung)
Vor der definitiven Führerprüfung wird eine Standortbestimmung in Form einer Probeprüfung durchgeführt. Dabei werden der Ausbildungsstand und die Fähigkeit der Lernenden beurteilt, das Erlernte sicher anzuwenden. Fällt das Ergebnis ungenügend aus, behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Lernenden zur weiteren Ausbildung zurückzuweisen. Die Standortbestimmung gilt als Expertise, dauert rund eine Stunde und wird mit CHF 140 verrechnet.
3. Terminvereinbarungen, Absagen
Alle vereinbarten Lernfahrten sind verbindlich und werden in der vereinbarten Dauer durchgeführt. Die Terminbestätigung erfolgt in der Regel per WhatsApp und enthält Angaben zu Datum, Uhrzeit, Dauer und Treffpunkt. Sollte ein Termin nicht passen, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt kein rechtzeitiger Widerspruch, gilt der Termin als bestätigt und verbindlich.
Vereinbarte Lernfahrten müssen bei Verhinderung mindestens zwei Arbeitstage (48 Stunden) im Voraus schriftlich (WhatsApp oder E-Mail) storniert oder verschoben werden; erfolgt dies nicht rechtzeitig, gilt die Lernfahrt als geschuldet und wird verrechnet. Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Arbeitstage.
Kann eine vereinbarte Lernfahrt aufgrund schlechter Witterungsbedingungen oder unvorhergesehener Schäden am Fahrzeug nicht durchgeführt werden, ist die Fahrschule berechtigt, den Termin kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
4. Lernfahrausweis, Fahrfähigkeit und Kleidung
Der Lernfahrausweis ist bei jeder Lernfahrt mitzuführen und zu Beginn der Fahrt unaufgefordert vorzuzeigen. Wird der Lernfahrausweis nicht mitgeführt, kann die Lernfahrt nicht stattfinden; die Lektion gilt dennoch als erbracht und wird verrechnet.
Lernfahrten dürfen nur von einem fahrfähigen Fahrzeugführer absolviert werden. Jede Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit – unabhängig von der Ursache – ist der Fahrschule vor Beginn der Lernfahrt mitzuteilen. Kann eine Lernfahrt aufgrund mangelnder Fahrfähigkeit des Fahrzeugführers nicht durchgeführt werden, gilt die Lektion als erbracht und wird vollständig verrechnet.
Die Lernenden sind verpflichtet, geeignete Kleidung und insbesondere geeignetes Schuhwerk zu tragen, das die sichere Bedienung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt. Kann eine Lernfahrt aufgrund ungeeigneter Kleidung oder Schuhwahl nicht durchgeführt werden, gilt die Lektion ebenfalls als geschuldet.
5. Gutscheine
Gutscheine, die bei der Fahrschule Moove erworben wurden, können wie Bargeld sowohl beim Fahrlehrer als auch bei Praktikanten eingelöst werden. Gutscheine aus Nothelferkursen können ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Pro Person kann nur ein Gutschein verwendet werden. Gutscheine sind dem zuständigen Fahrlehrer zu Beginn der Fahrausbildung vorzulegen.
6. Ratenzahlungen und Inkasso
In begründeten Ausnahmefällen kann ein offener Betrag in maximal drei Monatsraten beglichen werden, um ein Inkassoverfahren abzuwenden. Der Schuldner ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme des Ausstands von sich aus einen schriftlichen Abzahlungsvorschlag (per E-Mail oder Brief) zu unterbreiten. Für bewilligte Ratenzahlungen wird ein Ratenzuschlag erhoben: bis CHF 500: CHF 50; bis CHF 1’000: CHF 100; bis CHF 2’000: CHF 200.
Werden offene Beträge trotz Mahnung nicht fristgerecht beglichen, kann die Forderung an ein Inkassobüro (z.B. Intrum Justitia) übergeben werden. In diesem Fall fallen zusätzlich Inkassokosten gemäss der gültigen Tarifliste des Inkassobüros an.
7. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Die Fahrschule Moove behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen oder zu ändern. Es liegt in der Verantwortung der Lernenden, die Geschäftsbedingungen regelmässig zu überprüfen, um über die aktuell gültige Fassung informiert zu sein.
Letzte Änderung 21.09.2020 Moove GmbH
Grundgebühr geschenkt
Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.