Moove – einfach besser fahren

CZV Weiterbildung

Für Gütertransporte ist seit dem 1. September 2014 in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch, für den Personentransport ist dies seit dem 1. September 2013 der Fall. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

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Besuchen Sie bei uns ein Weiterbildungstag. Inkl. Mittagessen und Sari Bestätigung.

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      Fahrschule Moove
      Winterthurerstrasse 17
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      079 313 14 84 info@fahrschule-moove.ch