Muss ich eine spezielle Fahrprüfung machen, um mit meinem Anhänger fahren zu dürfen ?
Die Situation ist längst nicht so klar, wie sie auf den ersten Blick scheint. Im Fahrausweis steht zwar geschrieben, dass Sie einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kilo mitführen dürfen. Weiter unten im Ausweis steht aber auch, erlaubt seien Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 Kilo, sofern das Gesamtzugsgewicht 3,5 Tonnen und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Klingt kompliziert, bedeutet aber konkret: Ohne spezielle Prüfung dürfen Sie sämtliche «Anhängerchen» unter 750 Kilo fahren. Aber auch ein 1,4 Tonnen schweres Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit bis zu einer Tonne Gesamtgewicht.
Eine Anhängerprüfung brauchen Sie dagegen für Pferdeanhänger mit zwei Tonnen Gesamtgewicht an einem Motorwagen mit 1,6 Tonnen Leergewicht (Anhänger schwerer als Zugfahrzeug und Kombination über 3,5t), Lieferwagen mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger mit mehr als 750 Kilo sowie leichte Sattelschlepper (Kat. B bis 3,5t) mit Auflieger.
Quelle: Blick.
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