Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) teilt ihre bisherige Richtlinie 19 Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfung neu in zwei Richtlinien auf.
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) teilt ihre bisherige Richtlinie 19 Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfung neu in zwei Richtlinien auf: – 19a Kontrollfahrt für Senioren oder aus medizinischen Gründen angeordnete Kontrollfahrt – 19b Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfungen bei: Umtausch einer ausländischen in eine Schweizer Fahrerlaubnis oder aus anderen Gründen angeordneter Kontrollfahrt Gerne informieren wir Sie insbesondere auf folgende Änderung bei der Abnahme von Kontrollfahrten: Künftig müssen bei allen Kontrollfahrten mindestens zwei Manöver geprüft werden. Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden. Die asa führt diese Änderung ein, weil Studien zu Unfällen im Strassenverkehr gezeigt haben: – Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker die Bremsen auch in Notsituationen korrekt einsetzen würden – Allgemein passieren beim Manövrieren viele vermeidbare Unfälle Weiter legen die neuen Richtlinien 19b fest, dass eine Kontrollfahrt in der Regel gleich lange dauert wie eine praktische Führerprüfung der gleichen Kategorie. Die neuen asa-Richtlinien 19a und 19b sind seit 19. Mai 2017 in Kraft. Es ist uns wichtig, dass Sie genügend Zeit haben, um ihre Kundinnen und Kunden zu informieren und auszubilden. Darum werden wir die Manöver und Prüfzeiten bei Kontrollfahrten im Kanton Zürich ab 1. Januar 2018 prüfen und anpassen. Die asa-Richtlinen sind unter www.asa.ch verfügbar. Freundliche Grüsse Roger Volgger Chefexperte Führerprüfungen.
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) teilt ihre bisherige Richtlinie 19 Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfung neu in zwei Richtlinien auf: – 19a Kontrollfahrt für Senioren oder aus medizinischen Gründen angeordnete Kontrollfahrt – 19b Kontrollfahrt und Zusatztheorieprüfungen bei: Umtausch einer ausländischen in eine Schweizer Fahrerlaubnis oder aus anderen Gründen angeordneter Kontrollfahrt Gerne informieren wir Sie insbesondere auf folgende Änderung bei der Abnahme von Kontrollfahrten: Künftig müssen bei allen Kontrollfahrten mindestens zwei Manöver geprüft werden. Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden. Die asa führt diese Änderung ein, weil Studien zu Unfällen im Strassenverkehr gezeigt haben: – Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker die Bremsen auch in Notsituationen korrekt einsetzen würden – Allgemein passieren beim Manövrieren viele vermeidbare Unfälle Weiter legen die neuen Richtlinien 19b fest, dass eine Kontrollfahrt in der Regel gleich lange dauert wie eine praktische Führerprüfung der gleichen Kategorie. Die neuen asa-Richtlinien 19a und 19b sind seit 19. Mai 2017 in Kraft. Es ist uns wichtig, dass Sie genügend Zeit haben, um ihre Kundinnen und Kunden zu informieren und auszubilden. Darum werden wir die Manöver und Prüfzeiten bei Kontrollfahrten im Kanton Zürich ab 1. Januar 2018 prüfen und anpassen. Die asa-Richtlinen sind unter www.asa.ch verfügbar. Freundliche Grüsse Roger Volgger Chefexperte Führerprüfungen.
Quelle: Strassenverkehrsämter.
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