Du möchtest Auto, Motorrad oder Roller fahren und besitzt noch keinen Führerausweis? Hier findest du die wichtigsten Schritte – vom Lernfahrgesuch bis zur praktischen Prüfung und zum WAB-Kurs.
Wir begleiten dich mit unseren Kursen und dem passenden Fahrunterricht.
Lernfahrgesuch einreichen
Reiche zuerst dein Lernfahrgesuch beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons ein. Das Formular und die Informationen zur Einreichung findest du beim Strassenverkehrsamt Zürich.
Beim ersten Gesuch musst du deine Identität persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde bestätigen lassen. Beachte die Angaben im Gesuchsformular zu den erforderlichen Unterlagen, dem Passfoto und deinem Identitätsnachweis.
FABER-PIN erhalten
Nach der Bearbeitung deines Gesuchs erhältst du vom Strassenverkehrsamt deine persönliche FABER-PIN mit einem separaten Schreiben.
Diese Nummer ermöglicht die eindeutige Zuordnung deiner Nachweise für Nothelferkurs, Sehtest und Verkehrskundeunterricht. Halte sie bei den entsprechenden Anmeldungen bereit und bewahre das Schreiben gut auf.
Nothelferkurs absolvieren
Im Nothelferkurs lernst du, bei einem Unfall richtig zu handeln und lebensrettende Sofortmassnahmen zu leisten. Für die Kategorien A1, A und B ist der Kurs obligatorisch, sofern keine anerkannte Befreiung vorliegt.
Der Kurs umfasst zehn Stunden. Bei einer anerkannten Ausbildung mit E-Learning kann ein Teil davon online stattfinden.
Dein Kursnachweis ist sechs Jahre gültig. Ab 2027 wird deine Teilnahme digital erfasst und dem Strassenverkehrsamt elektronisch zur Verfügung gestellt.
Kursdaten und Anmeldung zum Nothelferkurs bei Moove
Sehtest machen
Lass dein Sehvermögen bei einer berechtigten Fachperson prüfen, beispielsweise in einem registrierten Optikergeschäft oder einer Arztpraxis. Halte dafür deine FABER-PIN bereit.
Der Sehtest ist zwei Jahre gültig. Ab 2027 wird das Ergebnis digital erfasst und dem Strassenverkehrsamt elektronisch übermittelt.
Auf der Plattform Nothilfekurse & Sehtests kannst du überprüfen, welche Ausbildungsschritte bereits erfasst sind und welche noch fehlen.
Verkehrskundeunterricht besuchen
Ab 2027 musst du den Verkehrskundeunterricht vollständig absolvieren, bevor du dich zur Basistheorieprüfung anmelden kannst. Einen Lernfahrausweis benötigst du für den Kursbesuch noch nicht.
Der VKU umfasst acht Stunden an vier verschiedenen Tagen mit je zwei Stunden. Du lernst, Gefahren frühzeitig zu erkennen und sicher, verantwortungsbewusst und vorausschauend zu fahren. Auch Fahrerassistenzsysteme und deren Grenzen gehören zum Unterricht.
Der Kursbesuch ist frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter der gewünschten Kategorie möglich:
- A1 bis 50 cm³, 4 kW und 45 km/h: ab 14½ Jahren.
- A1 bis 125 cm³ und 11 kW: ab 15½ Jahren.
- Kategorie B: ab 16½ Jahren.
- Kategorie A beschränkt bis 35 kW: ab 17½ Jahren.
Für die Anmeldung benötigst du deine FABER-PIN. Deine Kursbestätigung wird digital erfasst und ist unbefristet gültig.
Kursdaten und Anmeldung zum VKU bei Moove
Theorieprüfung bestehen
Sobald dein Gesuch geprüft ist und die erforderlichen Nachweise vorliegen, kannst du dich zur Basistheorieprüfung anmelden.
Die Prüfung ist frühestens einen Monat vor dem Mindestalter der gewünschten Kategorie möglich:
- A1 bis 45 km/h: einen Monat vor dem 15. Geburtstag.
- A1 bis 125 cm³: einen Monat vor dem 16. Geburtstag.
- Kategorie B: einen Monat vor dem 17. Geburtstag.
- Kategorie A beschränkt: einen Monat vor dem 18. Geburtstag.
Ab 2027 umfasst die Basistheorieprüfung 55 Fragen, einschliesslich Fragen zum VKU. Eine bestandene Basistheorieprüfung ist unbefristet gültig.
Zum selbstständigen Lernen empfehlen wir eine aktuelle Version von iTheorie, die den Prüfungsstoff für 2027 berücksichtigt.
Weitere Informationen findest du beim Strassenverkehrsamt Zürich.
Lernfahrausweis erhalten
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis, sobald du das Mindestalter erreicht hast und alle Voraussetzungen erfüllt sind:
- A1 bis 50 cm³, 4 kW und 45 km/h: ab 15 Jahren.
- A1 bis 125 cm³ und 11 kW: ab 16 Jahren.
- Kategorie B: ab 17 Jahren.
- Kategorie A beschränkt bis 35 kW: ab 18 Jahren.
Bei Kategorie A beschränkt darf das Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht höchstens 0,20 kW/kg betragen.
Deinen gültigen Lernfahrausweis musst du bei jeder Lernfahrt mitführen. Das Lernfahrzeug muss mit dem blauen «L» gekennzeichnet sein.
Fahrunterricht und Übungsfahrten beginnen
Mit dem Lernfahrausweis kannst du bei uns mit dem Fahrunterricht beginnen. Wir passen die Ausbildung an deine Vorkenntnisse und deinen Lernfortschritt an.
Hier findest du unsere Angebote:
- Fahrunterricht Auto Kategorie B
- Fahrunterricht Motorrad und Roller Kategorie A1
- Fahrunterricht Motorrad Kategorie A
Private Lernfahrten mit dem Auto: Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzen. Dieser darf nicht mehr auf Probe sein. Die Begleitperson muss die Handbremse erreichen und betätigen können.
Lernfahrten mit dem Motorrad: Für A1 und A ist keine Begleitperson erforderlich. Mitfahrende müssen den Führerausweis der entsprechenden Kategorie besitzen.
Motorradgrundkurs absolvieren
Für die Kategorien A1 und A musst du die zwölfstündige praktische Grundschulung innerhalb der ersten vier Monate nach Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren.
Unser Motorradgrundkurs besteht aus drei Kursteilen zu je vier Stunden. Nach vollständig absolvierter Grundschulung ist dein Lernfahrausweis weitere zwölf Monate gültig.
Termine und Anmeldung zum Motorradgrundkurs bei Moove
Du bist noch nie Motorrad gefahren? Unser Einsteigerprogramm bereitet dich auf die ersten Fahrten und die Teilnahme am Grundkurs vor.
Falls du kein eigenes Motorrad hast, findest du hier unsere Mietfahrzeuge.
Eine bereits vollständig absolvierte zwölfstündige Grundschulung nach den seit 2021 geltenden Vorschriften musst du beim späteren Wechsel der Motorradkategorie nicht wiederholen.
Praktische Führerprüfung bestehen
Sobald du sicher und selbstständig fahren kannst und alle Voraussetzungen erfüllt sind, bereiten wir dich gezielt auf die praktische Führerprüfung vor.
Kategorie B: Wird dein Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag ausgestellt, musst du vor der praktischen Prüfung eine zwölfmonatige Lernphase absolvieren. Die Prüfung ist grundsätzlich frühestens ab deinem 18. Geburtstag möglich.
Wird der Lernfahrausweis ab deinem 20. Geburtstag ausgestellt, entfällt diese obligatorische Lernphase.
Kategorie A1 und A beschränkt: Es gilt keine obligatorische zwölfmonatige Lernphase. Als Neulenker musst du nach der Grundschulung die praktische Prüfung bestehen.
Später zu A unbeschränkt wechseln
Der reguläre Einstieg in die Kategorie A erfolgt über A beschränkt bis 35 kW.
Nach mindestens zwei Jahren klagloser Fahrpraxis mit dieser Kategorie kannst du einen Lernfahrausweis für A unbeschränkt beantragen. Anschliessend ist eine weitere praktische Führerprüfung erforderlich. Die Beschränkung entfällt nicht automatisch.
Wir unterstützen dich mit Motorradfahrunterricht und Prüfungsvorbereitung.
Probezeit und WAB-Kurs
Beim erstmaligen Erwerb der Kategorie A oder B erhältst du grundsätzlich einen Führerausweis auf Probe für drei Jahre.
Den obligatorischen eintägigen WAB-Kurs musst du innerhalb von zwölf Monaten nach bestandener praktischer Führerprüfung absolvieren.
Informationen und Anmeldung zum WAB-Kurs
Nach Ablauf der Probezeit erhältst du den unbefristeten Führerausweis, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Kategorie A1 gibt es keine Probezeit und keinen obligatorischen WAB-Kurs. Erwirbst du später erstmals A oder B, gelten die entsprechenden Probezeit- und Weiterbildungspflichten. Ergänzt du einen bestehenden Führerausweis A oder B um die jeweils andere Kategorie, beginnt keine neue Probezeit.
Mehrere Kategorien erwerben
Du möchtest beispielsweise zuerst A1 und später B oder A erwerben? Nothelferkurs, VKU und Basistheorieprüfung musst du mit vorhandenem Führerausweis A1, A, B oder B1 grundsätzlich nicht wiederholen.
Auch ein zusätzlicher Sehtest ist bei einem vorhandenen gültigen Lernfahr- oder Führerausweis grundsätzlich nicht erforderlich.
Für jede zusätzliche Kategorie gelten weiterhin deren Mindestalter und die jeweiligen Anforderungen an Grundschulung und praktische Prüfung. Wir klären mit dir, welche Schritte du noch benötigst.
Bereits vor 2027 absolvierte Ausbildungsschritte
Ein gültiger Nothelferkurs oder Sehtest muss wegen der Umstellung auf 2027 nicht wiederholt werden. Es gelten weiterhin sechs Jahre für den Nothelferkurs und zwei Jahre für den Sehtest.
Vorhandene Papiernachweise können bei Bedarf nachträglich digital erfasst werden. Prüfe den Stand deiner Nachweise auf der Plattform Nothilfekurse & Sehtests.
Grundgebühr geschenkt
Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.