Mit der Nutzung unseres Angebots werden nachfolgende Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Preise
Aktuelle Preise für Fahrlektionen, so wie Gebühren finden sich hier.
Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis muss bei jeder Lernfahrt mitgeführt und zu Beginn der Fahrt unaufgefordert vorgezeigt werden. Wenn der Lernfahrausweis nicht mitgeführt wird, findet die Lernfahrt nicht statt. Die Lernfahrt gilt jedoch als erbracht und wird berechnet.
Schuhe und Kleider
Während einer Lernfahrt kann es notwendig sein, das Fahrzeug zu verlassen. Aus diesem Grund muss geeignete Kleidung getragen werden, einschliesslich Schuhwerk, das die Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert. Wenn aufgrund ungeeigneter Kleidung eine Lernfahrt nicht durchgeführt werden kann, gilt die Lernfahrt dennoch als geschuldet.
Vereinbarte Lernfahrten
Alle vereinbarten Lernfahrten sind verbindlich und müssen in der vereinbarten Dauer stattfinden. Eine Terminbestätigung wird per WhatsApp gesendet, die das Datum, die Uhrzeit, die Dauer und den Ort der Lernfahrt enthält. Falls die vereinbarten Termine nicht passen, muss der Empfänger unverzüglich reagieren und die Lernfahrt ablehnen. Wenn der Empfänger die Terminbestätigung gesehen hat, aber nicht reagiert, gilt die Lernfahrt als verbindlich.
Generell gilt: Falls der Empfänger aus irgendeinem Grund verhindert ist, müssen gebuchte Lernfahrten mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich, per WhatsApp, SMS oder per Email, storniert oder geändert werden. Wenn dies nicht rechtzeitig erfolgt, gilt die Lernfahrt als geschuldet.
Dauer der Lektion/en
Eine Lektion dauert 45 Minuten, eine Doppellektion dauert 90 Minuten.
Bezahlen – Abonnements – Preise
Es gelten die allgemeinen Fahrpreise der Fahrschule Moove welche auf www.fahrschule-moove.ch veröffentlicht sind. Eine einmalige Grundgebühr für Versicherung und Administration muss zu Beginn der Fahrausbildung entrichtet werden. Lernfahrten müssen entweder im Voraus oder nach Abschluss der Lektionen in Bar, mit Karte oder TWINT bezahlt werden. Kunden, die im Voraus bezahlen, erhalten einen Rabatt von CHF 5, während bei verspäteter Zahlung ein Zuschlag von CHF 5 erhoben wird. Wenn das Schülerkonto einen negativen Betrag aufweist, kann die Fahrschule weitere Lernfahrten verweigern. Abonnements können nicht zwischen mehreren Lernenden aufgeteilt werden und müssen immer im Voraus bezahlt werden. Das Abonnementguthaben muss vollständig aufgebraucht werden. Wenn ein Abonnement bis zum Ende der Fahrausbildung nicht genutzt wurde und der Fahrschüler eine Rückerstattung wünscht, werden die bereits gefahrenen Lektionen zum dann gültigen Preis verrechnet. Vor der Führerprüfung müssen alle offenen Beträge einschliesslich der Prüfungskosten beglichen sein. Offene Beträge müssen nach einer Zahlungsaufforderung beglichen werden, ansonsten wird die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet. Inkassokosten gemäss der aufgeführten Tarifliste werden zusätzlich erhoben. Eine Standortbestimmung gilt als Expertise und dauert rund 1 Stunde. Die Standortbestimmung wird mit CHF 140 veranschlagt.
Zahlungsverzug – Inkasso
In Ausnahmefällen kann der Schuldner offene Beträge in maximal 3 Raten (3 Monate) begleichen, um ein Inkasso abzuwenden. Der Schuldner ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden des Ausstands von sich aus einen Abzahlungsvorschlag schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Für Ratenzahlungen erheben wir einen Ratenzuschlag von CHF 50 (bis 500); CHF 100 (bis 1000); CHF 200 (bis 2000). Kommt es zum Inkasso, werden zusätzlich Inkassogebühren von Intrum Justitia erhoben: CHF 50 (bis 20); CHF 70 (bis 50); CHF 100 (bis 100); CHF 120 (bis 150); CHF 149 (bis 250); CHF 195 (bis 500); CHF 308 (bis 1‘500); CHF 448 (bis 3‘000); CHF 1‘100 (bis 10’000).
Gutscheine
Gutscheine, die bei uns erworben wurden, können wie Bargeld bei sowohl dem Fahrlehrer als auch den Praktikanten eingelöst werden. Gutscheine aus Nothelferkursen können jedoch nur für den praktischen Fahrunterricht eingelöst werden. Wenn Sie ein Abonnement kaufen, werden die Gutscheine als zusätzliche Fahrlektionen oder als Fahrbetrag vergütet und auf das Abonnement angerechnet. Pro Person kann nur ein Gutschein verwendet werden. Die Gutscheine müssen dem zuständigen Fahrlehrer zu Beginn der Fahrausbildung übergeben werden.
Schäden am Fahrzeug
Die Fahrschule erhebt eine verpflichtende Versicherungsgebühr (Grundgebühr) für die Teilnahme an Lernfahrten. Sollte es während einer Lernfahrt zu Schäden am Fahrzeug kommen, sind diese durch die Versicherung der Fahrschule abgedeckt.
Witterungsbedingungen – Defekte am Fahrzeug
Falls vereinbarte Lernfahrten aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen oder unvorhergesehenen Schäden an den Fahrzeugen nicht durchgeführt werden können, hat die Fahrschule Moove das Recht, diese abzusagen.
Fahrfähigkeit
Lernfahrten dürfen nur von einem fahrfähigen Fahrzeugführer absolviert werden. Jeder Grund, der die Fahrfähigkeit einschränkt oder ausschliesst, muss vor Beginn der Lernfahrt gemeldet werden. Wenn die Lernfahrt aufgrund der Fahrfähigkeit des Fahrzeugführers nicht durchgeführt werden kann, gilt sie dennoch als erbracht.
Standortbestimmung
Vor einer Führerprüfung führen wir eine Standortbestimmung (Prüfungssimulation) durch. Dabei wird der Fortschritt der Fahrausbildung bewertet sowie die Fähigkeit der Lernenden, das Erlernte anzuwenden. Falls das Ergebnis der Standortbestimmung ungenügend ausfällt, behalten wir uns das Recht vor, die Lernenden zur Weiterausbildung zurückzuweisen. Eine Standortbestimmung gilt als Expertise und dauert rund 1 Stunde. Die Standortbestimmung wird mit CHF 140 veranschlagt.
Letzte Änderung 21.09.2020 Moove GmbH
Wir behalten uns das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Bitte überprüfen Sie diese regelmässig, um sicherzustellen, dass Sie über die aktuellen Bedingungen informiert sind.
Grundgebühr geschenkt
Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.