Allgemein
Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Schweizer Führerschein oder Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie sein und diesen bei Mietbeginn vorweisen. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt abgeholt und vollgetankt zurückgebracht. Bei Motorrädern ist Schutzbekleidung obligatorisch. Vermietung wegen Unfallgefahr nur möglich wenn Fahrkompetenz vorhanden ist ! Ansonsten muss vorab Fahrunterricht genommen werden. Für die Kategorie BE ist eine anwesende Begleitperson obligatorisch.
Berechtigung zum Gebrauch des Mietfahrzeugs
Zum Gebrauch der Mietsache berechtigt sind nur Personen, die volljährig und handlungsfähig sind, so wie einen gültigen Schweizer Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzen und über ausreichend Fahrkompetenz verfügen. Während der Mietdauer trägt der berechtigte Mieter die Verantwortung über das Mietobjekt.
Zahlung, Kaution und Versicherung
Der gesamte Mietzins und die Kaution sind vor Antritt der Miete zu bezahlen, ansonsten kann das Fahrzeug nicht übernommen werden. Es gelten die allgemeinen Mietpreise der Fahrschule Moove, welche auf www.fahrschule-moove.ch veröffentlicht sind. Der Mietpreis kann in Bar, Twint oder mit Karte beglichen werden. Die Kaution ist in Bar oder mit Twint zu hinterlegen. Allfällige Mietausstände werden der Kaution abgezogen.
Der Vermieter hat für das Mietfahrzeug eine Versicherung abgeschlossen. Der Selbstbehalt ist vom Mieter zu bezahlen. Nicht versichert sind Wettfahrten, Rennen und Fahrten ohne gültigen Führerschein.
Stornierung oder Verschiebung nur per E-Mail
Stornierungen oder Verschiebungen für Mieten müssen schriftlich bis spätestens 7 Arbeitstage vor Kursbeginn per E-Mail mitgeteilt werden. Für eine Stornierung oder Verschiebung wird eine Gebühr von CHF 10.- pro Kurs erhoben, und die Mietkosten werden abzüglich dieser Gebühr erstattet. Bei einer Stornierung oder Verschiebung von weniger als 7 Arbeitstagen vor Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Mietkosten. Diese Regelung gilt auch für Serienkurse.
Schäden und Bussen
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen und Bussen die während der Mietdauer eingetreten sind. Der Mieter ist verpflichtet auftretende Schäden sofort oder bei Rückgabe zu melden. Für kleinere Schäden gelten die Pauschalen welche auf www.fahrschule-moove.ch veröffentlicht sind und ebenfalls auf dem Mietvertrag vermerkt. Für nicht gemeldete Schäden haftet der Mieter auch nach der Rückgabe.
Entstehen bei Lernfahrten, bei denen das Motorrad zur Verfügung gestellt wird Schäden am Motorrad, so werden diese gemäss Preisliste Mietfahrzeuge «Pauschalen bei Schäden» verrechnet.
Abholung und Rückgabe
Das Mietfahrzeug wird vollgetankt vermietet und ist nach Mietende vollgetankt zu retournieren. Bei Abholung ist das Motorrad auf Schäden zu prüfen und es sind Beweis Bilder/Video zu erstellen. In der Regel erstellt der Vermieter diesen Beweis.
Unterhalt
Öl, Kühlwasser, Reifendruck und Kettenschmierung sind bei längerer Mietdauer zu kontrollieren.
Bülach 21.09.2020 Fahrschule Moove
Grundgebühr geschenkt
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