Du besitzt bereits einen gültigen Schweizer Führerausweis der Kategorie B und möchtest Motorrad oder Roller fahren? Damit ist dein Einstieg einfacher: Nothelferkurs, Verkehrskundeunterricht und Basistheorieprüfung musst du nicht erneut absolvieren. Auch ein zusätzlicher Sehtest ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Kategorie A1 genügt die praktische Grundschulung. Für Kategorie A ist zusätzlich eine praktische Führerprüfung erforderlich.
Lernfahrausweis beantragen
Beantrage beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons einen Lernfahrausweis für die gewünschte Motorradkategorie. Eine erneute persönliche Identitätsprüfung ist bei bestehendem Schweizer Führerausweis grundsätzlich nicht nötig.
Das Gesuchsformular und die Informationen zur Einreichung findest du beim Strassenverkehrsamt Zürich.
Sobald du den gültigen Lernfahrausweis erhalten hast, darfst du mit einem entsprechenden Motorrad Lernfahrten durchführen. Eine Begleitperson ist nicht erforderlich. Am Motorrad muss das blaue «L» angebracht sein.
Kategorie A1 – ohne praktische Prüfung
Mit Kategorie A1 darfst du Motorräder und Roller bis 125 cm³ und höchstens 11 kW fahren.
Wenn du bereits Kategorie B besitzt, führt dein Weg über diese Schritte:
1. Lernfahrausweis für A1 beantragen
Mit Kategorie B allein darfst du noch kein Motorrad oder keinen Roller der Kategorie A1 bis 125 cm³ fahren. Dafür benötigst du zunächst den entsprechenden Lernfahrausweis.
2. Motorradgrundkurs absolvieren
Besuche innerhalb der ersten vier Monate nach Ausstellung des Lernfahrausweises die zwölfstündige praktische Grundschulung. Bei uns besteht sie aus drei Kursteilen zu je vier Stunden.
Hier findest du die Termine und die Anmeldung zu unserem Motorradgrundkurs.
3. Kategorie A1 eintragen lassen
Nach vollständig absolvierter Grundschulung kannst du die Kategorie A1 beim Strassenverkehrsamt prüfungsfrei in deinen Führerausweis eintragen lassen. Beachte die dafür erforderlichen Unterlagen und reiche sie rechtzeitig ein: Dein A1-Lernfahrausweis ist mit bestehender Kategorie B nur vier Monate gültig.
Für einen sicheren Einstieg unterstützen wir dich zusätzlich mit Fahrunterricht für Kategorie A1.
Kategorie A bis 35 kW – mit praktischer Prüfung
Die Kategorie A beschränkt berechtigt dich zum Fahren von Motorrädern mit höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Du kannst von Kategorie B direkt zu A beschränkt wechseln. Der vorherige Erwerb von A1 ist nicht erforderlich.
1. Lernfahrausweis für A bis 35 kW beantragen
Reiche das Lernfahrgesuch für die Kategorie A beschränkt beim Strassenverkehrsamt ein.
2. Motorradgrundkurs absolvieren
Absolviere die zwölfstündige praktische Grundschulung innerhalb der ersten vier Monate. Anschliessend gilt dein Lernfahrausweis weitere zwölf Monate.
Die Termine findest du bei unserem Motorradgrundkurs.
3. Fahrpraxis sammeln und Prüfung vorbereiten
Im Motorradfahrunterricht für Kategorie A üben wir mit dir Fahrzeugbeherrschung, Prüfungsmanöver, Blicktechnik und sicheres Fahren im Verkehr.
Für Motorradkategorien gilt keine obligatorische zwölfmonatige Lernphase. Du kannst zur Prüfung antreten, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und du prüfungsbereit bist.
4. Praktische Führerprüfung bestehen
Nach bestandener Prüfung wird die Kategorie A bis 35 kW in deinen Führerausweis eingetragen.
Später zu Kategorie A unbeschränkt wechseln
Für leistungsstärkere Motorräder führt der reguläre Weg über die Kategorie A bis 35 kW.
Nach mindestens zwei Jahren klagloser Fahrpraxis mit dieser Kategorie kannst du einen Lernfahrausweis für A unbeschränkt beantragen. Anschliessend musst du eine weitere praktische Führerprüfung bestehen. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch.
Eine bereits absolvierte zwölfstündige Grundschulung nach den seit 2021 geltenden Vorschriften musst du nicht wiederholen.
Wir unterstützen dich mit gezieltem Fahrunterricht und Prüfungsvorbereitung für Kategorie A.
Bereits einen Motorradgrundkurs absolviert?
Hast du die zwölfstündige Grundschulung bereits beim Erwerb von A1 nach den seit 2021 geltenden Vorschriften absolviert, wird sie beim späteren Wechsel zu A beschränkt angerechnet.
Bei älteren Ausweisen und Grundkursen können Übergangsbestimmungen gelten. Wir klären mit dir, welche Kursteile du noch benötigst.
Sicher starten – auch ohne eigenes Motorrad
Du hast noch keine Motorraderfahrung? In unserem Einsteigerprogramm bereiten wir dich auf deine ersten Fahrten und die Teilnahme am Grundkurs vor.
Falls du kein eigenes Motorrad hast, findest du bei unseren Mietfahrzeugen passende Angebote für Unterricht und Kurse.
Probezeit und WAB-Kurs
Durch den zusätzlichen Erwerb von A1 oder A beginnt keine neue dreijährige Probezeit.
Ist dein Führerausweis der Kategorie B noch auf Probe, bleiben die bestehende Probezeit und die damit verbundenen Pflichten bestehen. Einen bereits absolvierten WAB-Kurs musst du wegen der zusätzlichen Motorradkategorie nicht wiederholen.
Falls dein obligatorischer Weiterbildungstag noch aussteht, findest du hier unser Angebot zum WAB-Kurs.
Grundgebühr geschenkt
Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.