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Dein Weg zu BPT 121 und 122

Der Weg zur Bewilligung BPT 121 und 122

Möchtest du berufsmässig Personen transportieren, beispielsweise mit einem Taxi oder bei Schülertransporten? Dafür benötigst du die passende Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport.

Die Bewilligung wird mit dem Code 121 oder 122 in deinem Führerausweis eingetragen. Wir begleiten dich bei der Vorbereitung und auf deinem Weg zur Prüfung.

Passende Bewilligung wählen

BPT 121 – Taxi und berufsmässiger Personentransport
Diese Bewilligung benötigst du beispielsweise für Taxifahrten. Sie schliesst auch die Berechtigung für Transporte nach BPT 122 ein.

BPT 122 – Schülertransporte und weitere eingeschränkte Transporte
Diese Bewilligung umfasst berufsmässige Schüler-, Arbeiter-, Behinderten- und Ambulanztransporte mit den entsprechenden Fahrzeugen der Kategorien B, B1 oder F. Sie umfasst zudem berufsmässige Personentransporte mit Fahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt.

Für einen Schulbus richtet sich die erforderliche Führerausweiskategorie nach dem Fahrzeug und der Anzahl Sitzplätze. BPT 122 ersetzt keine erforderliche Kategorie D1 oder D.

Voraussetzungen prüfen

Für den üblichen Einstieg mit Kategorie B musst du mindestens 19 Jahre alt sein und während mindestens eines Jahres regelmässig und klaglos Fahrzeuge dieser Kategorie geführt haben.

Während der vorgeschriebenen Fahrpraxis darf keine Widerhandlung vorliegen, die zu einem Führerausweisentzug führt oder geführt hat.

Zusätzlich musst du die medizinischen Anforderungen für den berufsmässigen Personentransport erfüllen.

Gesuch einreichen

Beantrage die gewünschte BPT-Bewilligung beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Gib auf dem Gesuchsformular an, ob du BPT 121 oder BPT 122 erwerben möchtest.

Das aktuelle Formular und die Informationen zur Einreichung findest du beim Strassenverkehrsamt Zürich.

Da du bereits einen Führerausweis besitzt, ist normalerweise keine erneute persönliche Identitätsprüfung erforderlich. Du kannst das Gesuch in der Regel per Post einreichen.

Ein erneuter Nothelferkurs, ein zusätzlicher VKU und eine erneute Basistheorieprüfung sind nicht erforderlich.

Verkehrsmedizinische Untersuchung absolvieren

Für BPT 121 und 122 musst du die medizinischen Anforderungen der zweiten medizinischen Gruppe erfüllen.

Nach Prüfung deines Gesuchs erhältst du vom Strassenverkehrsamt die Informationen für die Untersuchung bei einer entsprechend anerkannten Ärztin oder einem Arzt. Auch dein Sehvermögen wird dabei geprüft. Ein separater Sehtest im Optikergeschäft ist nicht erforderlich.

Geeignete Ärztinnen und Ärzte findest du unter medtraffic.ch.

Wenn du bereits eine höhere Führerausweiskategorie besitzt, wird berücksichtigt, ob die medizinischen Voraussetzungen bereits erfüllt sind.

Prüfungszulassung erhalten

Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist deine medizinische Fahreignung bestätigt, erhältst du die entsprechende Prüfungszulassung vom Strassenverkehrsamt.

Für BPT 121 erhältst du die Zugangsdaten für die Zusatztheorieprüfung.

Für BPT 122 entfällt die BPT-Zusatztheorieprüfung. Du kannst dich direkt auf die praktische Prüfung vorbereiten.

Für die BPT-Ausbildung mit vorhandenem Führerausweis der Kategorie B benötigst du keinen zusätzlichen Lernfahrausweis.

Zusatztheorie für BPT 121 lernen

Die BPT-Zusatztheorie behandelt insbesondere die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für den berufsmässigen Personentransport nach ARV 2.

Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung und erklären dir die Anforderungen der Prüfung.

Informationen zu unserer Ausbildung findest du unter BPT und Taxiprüfung bei Moove.

Für BPT 122 ist diese Zusatztheorieprüfung nicht erforderlich.

Zusatztheorieprüfung für BPT 121 bestehen

Die Zusatztheorieprüfung findet am Computer beim Strassenverkehrsamt statt.

Du beantwortest 30 Fragen in 45 Minuten. Pro Frage ist eine Antwort richtig. Die Prüfung ist bestanden, wenn du höchstens drei Fehlerpunkte erreichst.

Weitere Informationen findest du beim Strassenverkehrsamt Zürich.

Fahrstunden nehmen

Im praktischen Fahrunterricht bereiten wir dich gezielt auf die Prüfung für BPT 121 oder 122 vor.

Im Mittelpunkt stehen sicheres, vorausschauendes und fahrgastfreundliches Fahren. Dazu gehören eine ruhige Fahrweise, gute Verkehrsbeobachtung sowie sicheres Anhalten und Manövrieren.

Bei Schülertransporten berücksichtigen wir besonders das sichere Ein- und Aussteigen sowie die Verantwortung gegenüber Kindern.

Wie viele Fahrlektionen du benötigst, hängt von deiner bisherigen Fahrpraxis und deinem Ausbildungsstand ab.

Informationen und Kontaktmöglichkeiten findest du unter BPT-Ausbildung bei Moove.

Praktische Prüfung bestehen

Sobald du ausreichend vorbereitet bist und alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du die praktische BPT-Prüfung absolvieren.

BPT 121: Die Zusatztheorieprüfung muss vorher bestanden sein.

BPT 122: Du absolvierst die praktische Prüfung ohne vorgängige BPT-Zusatztheorieprüfung.

Dabei zeigst du, dass du Personen sicher, verantwortungsbewusst und mit einer ausgeglichenen Fahrweise transportieren kannst.

Nach bestandener Prüfung wird die entsprechende Bewilligung mit dem Code 121 oder 122 in deinem Führerausweis eingetragen.

Prüfungsfreie Erteilung prüfen

Besitzt du bereits Kategorie C, C1 ohne Code 109, D oder D1 ohne die Beschränkungen 3,5 t beziehungsweise Code 106 und hast die entsprechende Zusatztheorie bestanden, kann BPT 121 ohne zusätzliche Theorie- und praktische Prüfung erteilt werden.

Voraussetzung ist insbesondere mindestens ein Jahr klaglose Fahrpraxis. Mit BPT 121 sind auch die Transporte nach BPT 122 abgedeckt.

Das Strassenverkehrsamt prüft, ob du die Bedingungen erfüllst. Wir klären diese Möglichkeit mit dir ab, bevor du eine zusätzliche Ausbildung beginnst.

Zusätzliche Bewilligungen beachten

Die BPT-Bewilligung ersetzt keine weiteren Bewilligungen, die für deinen konkreten Transportbetrieb erforderlich sind.

Für Taxi-Dienstleistungen im Kanton Zürich benötigst du zusätzlich einen kantonalen Taxiausweis und eine Taxifahrzeugbewilligung. Zuständig ist das Amt für Mobilität.

Informationen findest du unter Taxi-Dienstleistungen im Kanton Zürich.

Auch bei Schülertransporten können zusätzliche Bewilligungen erforderlich sein. Dies hängt unter anderem vom Fahrzeug, vom Auftraggeber und von der Organisation des Transports ab.

Medizinische Kontrollen einhalten

Mit der BPT-Bewilligung unterstehst du regelmässigen verkehrsmedizinischen Kontrollen.

Diese erfolgen grundsätzlich alle fünf Jahre, ab dem 50. Altersjahr alle drei Jahre und ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre. Medizinisch begründete kürzere Abstände bleiben möglich.

Für BPT 121 und 122 ist kein CZV-Fähigkeitsausweis erforderlich. Werden die Transporte mit Fahrzeugen der Kategorien D1 oder D durchgeführt, gelten die entsprechenden CZV-Vorschriften und Ausnahmen.

Der Erwerb der BPT-Bewilligung löst keine neue dreijährige Probezeit und keinen zusätzlichen WAB-Kurs aus.

Grundgebühr geschenkt

Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.

Kontaktformular

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    Winterthurerstrasse 17
    8180 Bülach

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