Moove – einfach besser fahren

Der Weg zum Führerausweis

Nothelferkurs absolvieren

Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen absolviert wurde. Inhaber eines Führerausweises einer der erwähnten Kategorien sowie Ärzte, Zahnärzte. Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Der Nothelferkurs darf nicht mehr als 6 Jahre alt sein. 

Sehtest machen

Vor der Beantragung eines Lernfahrausweises muss der Antragsteller sein Sehvermögen bei einem Augenarzt, einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft zusammenfassend prüfen lassen. Das Ergebnis wird direkt in das Antragsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss nur für die erste beantragte Kategorie durchgeführt werden. Für weitere Kategorien ist kein Sehtest erforderlich.

Lernfahrausweis beantragen

Das ist frühestens 2 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Das Formular findest du hier. Ausserdem auch auf der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde.

Gesuchsformular einreichen

Das 1. Gesuchsformular für einen Lernfahrausweis ist persönlich auf dem Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle, zusammen mit einem Passfoto (35 x 45 mm), dem Nothelferausweis und dem Pass oder der ID einzureichen. Nur bei Einreichung 1. Gesuch, Identifikation erforderlich !

Theorieprüfung absolvieren

Das ist frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich. Auf Wunsch bieten wir auch Theorieunterricht an. Um die theoretischen Fragen zu lernen empfehlen wir einen den App iTheorie. Anmeldung zur Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt und unter www.viacar.ch. Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen). Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des obligatorischen Verkehrskunde-Unterrichtes und für Motorradfahrer/innen zusätzlich, – zum Besuch der praktischen Grundschulung. Die Basistheorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.

Fahrstunden nehmen

Wurde der Lernfahrausweis erteilt wurde, kann mit Fahrstunden begonnen werden. Diese können bei uns absolviert werden. Der Lernfahrausweis ist stets mitzuführen und vorzuweisen !

Grundgebühr geschenkt

Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.

Kontaktformular

Falls Du Fragen hast, kontaktiere uns via Kontaktformular.


    Kontakt

    Fahrschule Moove
    Winterthurerstrasse 17
    8180 Bülach

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    079 313 14 84 info@fahrschule-moove.ch