Im Laufe dieses Jahres dürften weitere, vom Bundesrat abgesegnete Änderungen im Strassenverkehrsgesetz dazukommen. Diese betreffen vor allem die Autobahnen.
Rechtsvorbeifahren: Wer heute rechts überholt, riskiert einen sofortigen Fahrausweisentzug. Noch dieses Jahr soll aber vorsichtiges Rechtsvorbeifahren erlaubt werden. Dies bedeutet gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) aber nicht, dass Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen erlaubt wird.
Motorwagen mit Anhänger: Ebenfalls noch dieses Jahr dürfte die Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger (z.B. Wohnwagengespanne, Personenwagen mit Pferdeanhänger) auf Autobahnen von 80 auf 100 km/h erhöht werden.
Rettungsgasse: Heute wird nur gebüsst, wer konkret Einsatzfahrzeuge behindert. Gemäss dem Massnahmenpaket des Bundesrats soll aber noch dieses Jahr auf unseren Autobahnen das Bilden von Rettungsgassen Vorschrift werden. Wie hoch allfällige Bussen ausfallen werden, steht noch nicht fest. Gemäss Astra soll es bei Verstössen je nach Einzelfall aber direkt zu einer Anzeige kommen und nicht über das Ordnungsbussenverfahren geregelt werden.
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