Für Gütertransporte ist seit dem 1. September 2014 in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch, für den Personentransport ist dies seit dem 1. September 2013 der Fall. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Für Firmen besteht die Möglichkeit Gruppenkurse zu buchen, schreiben sie uns direkt im Kontaktformular an.
Besuchen Sie bei uns ein Weiterbildungstag. Inkl. Mittagessen und Sari Bestätigung.
Kurszeiten
Die exakten Kurs-Daten werden nach dieser definitiven Anmeldung bekannt gegeben
Ort
8105 Regensdorf
Anmeldeformular
Grundgebühr geschenkt
Wir verlosen für jede 10 Teilnahme am Wettbewerb die Grundgebühr im Wert von 120 Franken für die Auto-Fahrausbildung Kat. B.